Security

Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie – ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sind nun verpflichtet, ein entsprechendes Meldesystem zu führen. Wir sehen in der Einrichtung einer Hinweisgeber-Melde-Instanz die Chance, das Betriebsklima zu verbessern, Mitarbeiter zur Mitwirkung zu motivieren und das Meldesystem gleichzeitig als Verbesserungsmanagement zu sehen.

Durch die Umsetzung der Richtlinie kann für den Hinweisgeber und das Unternehmen eine Win-Win-Situation entstehen. Denn neben den allgemeinen Unternehmensinteressen, Missstände, Korruption oder sonstige Verstöße aufzudecken, kann das Unternehmen selbst Opfer sein, bspw. von illegalen Preisabsprachen bei Zulieferern, Diebstahl durch Mitarbeiter oder Abrechnungsbetrug.

Wir beraten Sie in Zusammenarbeit mit unserem Partner Systemhaus Liebchen, wie Sie die gesetzlichen Vorschriften nutzenbringend umsetzen. Wir unterstützen Sie bei der Einführung des Hinweisgeber-Meldesystems, der Schulung und Kommunikation an die Mitarbeiter sowie der fristgerechten und rechtskonformen Bearbeitung eingehender Meldungen und betreuen Sie bei Bedarf als externer Compliance-Ombudsperson. Schreiben Sie uns an anfrage@computer-bauer.de, wenn Sie Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz und den daraus entstehenden Verpflichtungen für Unternehmen haben.

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